Damit für das Bauprojekt Remishueb 3 ein Baugesuch eingereichtwerden kann, muss zuerst ein Sondernutzungsplanverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren stellt sicher, dass die Qualitäten des Siegerprojekts von Staufer & Hasler Architekten aus dem Architekturwettbewerb adäquat umgesetzt werden. Zudem erlaubt es stellenweise Abweichungen von Baureglement und Zonenplan. Sobald der Sondernutzungsplan festgesetzt wurde, kann auf dessen Basis ein Baugesuch eingereicht werden.
Der Sondernutzungsplan «Brauerstrasse 102 – Remishueb 3. Etappe» besteht aus dem Situationsplan und den besonderen Vorschriften. Der erläuternde Bericht ergänzt Plan und Vorschriften. Im Gegensatz zum Zonenplan und dem Baureglement der Stadt St.Gallen macht der Sondernutzungsplan (SNP) detaillierte Aussagen zum Gebiet Remishueb 3. Baubereiche decken die Fussabdrücke der Gebäude ab, Vorschriften zur Dachgestaltung regeln die Begrünung und die Photovoltaikanlagen, Richtungspunkte sichern hindernisfreieZugänge usw.
Ende Oktober 2025 wurde der vom Büro A erstellte Sondernutzungsplan der Stadt zur Vorprüfung eingereicht. Diese leitet den SNP anschliessend dem Kanton weiter, welcher schlussendlich für die Vorprüfung und Genehmigung zuständig ist. Am 01. Dezember 2025 findet eine von der Stadt durchgeführte Informations- und Mitwirkungsveranstaltung im Schulhaus Oberzil statt. Zur Veranstaltung wurden die Quartiere Remishueb 1 und 2 sowie weitere angrenzende Grundeigentümer:innen eingeladen.