Die Siedlung ist als ökologisches Mehrgenerationen-Projekt konzipiert. Neben bewusst kompakt gehaltenen Wohnflächen stehen den Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinschaftlich nutzbare Räume zur Verfügung. Zudem richtet sich das autoarme Wohnkonzept insbesondere an Haushalte ohne eigenes Auto.
Für die Anmietung einer Wohnung ist eine Mitgliedschaft bei der Wohnbaugenossenschaft REM3 erforderlich. Zudem müssen je nach Wohnungsgrösse Anteilscheine gezeichnet werden, deren Höhe voraussichtlich zwischen 13'000 und 50'000 Franken liegt.
Bei der Vergabe der Wohnungen wird besonderer Wert auf eine sozial und altersmässig ausgewogene Bewohnerschaft gelegt. Sind mehrere Bewerbungen gleich geeignet, werden unter anderem der Zeitpunkt der Genossenschaftsmitgliedschaft, die Herkunft aus der Wohnbaugenossenschaft Remishueb 1 sowie das Engagement für die Genossenschaft berücksichtigt.
Das Reglement enthält zudem Vorgaben zur Wohnungsbelegung, zur Untervermietung sowie zur Haustierhaltung. Hunde und Katzen sind nur eingeschränkt erlaubt und bedürfen einer Bewilligung der Verwaltung. Auch die Vergabe von Parkplätzen bleibt die Ausnahme: Mieterinnen und Mieter ohne Auto werden ausdrücklich bevorzugt.
Mit dem neuen Reglement unterstreicht die Wohnbaugenossenschaft REM3 ihren Anspruch, ökologisches, gemeinschaftliches und ressourcenschonendes Wohnen in St. Gallen zu fördern.
