December
2025
Projekt

Mitwirkungsveranstaltung Sondernutzungsplan REM3

Zum Auftakt der öffentlichen Mitwirkung zum Sondernutzungsplan Brauerstrasse 102 (Remishueb 3) fand am 1. Dezember 2025 in der Aula des Schulhauses Oberzil eine Informations- und Mitwirkungsveranstaltung statt.

251201 REM3 Foto MW_1

In Kooperation mit der Stadtplanung St.Gallen wurden alle Bewohner:innen der Quartiere Remishueb 1 und 2 sowie weitere Anstösser:innen zur Mitwirkungsveranstaltung eingeladen. Ziel der Mitwirkungsveranstaltung war es, die Interessen, Bedenken und Inputs der Teilnehmenden abzuholen und die Inhalte des Sondernutzungsplans vorzustellen. Im Wissen, dass insbesondere die Themen Erschliessung und Parkierung von grösster Bedeutung für die Remishueb sind, wurde Stefan Pfiffner, Abteilungsleiter Verkehrsplanung, stv. Bereichsleiter der Stadt St.Gallen, als Redner eingeladen. Er konnte aufzeigen, welches zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die Remishueb 3 generiert werden wird (rund +2 %). Neben Stefan Pfiffner waren Alexander Weiss, stv. Dienststellenleiter Stadtplanung, und Samuel Rudolf, Projektleiter Stadtplanung, anwesend, um den Sondernutzungsplan aus Sicht der Stadtverwaltung vorzustellen. Andreas Wismer war als Projektleiter und Ersteller des Sondernutzungsplans für das Büro A vor Ort. Thomas Hasler, geschäftsführender Partner Staufer & Hasler Architekten, und Matthias Biedermann, Partner Chaves Biedermann Landschaftsarchitekten, gingen auf das Projekt an sich ein. Max Altherr, Präsident der REM3, begrüsste die Anwesenden und stand für Fragen zur Verfügung.

Viele Rückmeldungen und Fragen betrafen die Erschliessung, die Parkierung und den Baustellenverkehr. Die Teilnehmenden wünschten Lösungen für die Verkehrsproblematik bis zu den Grundstücken der REM3 und der GHG (Kinder- und Jugendheim Riederenholz und CP-Schule), sowohl während des Betriebs als auch während der Bauzeit.

Die öffentliche Mitwirkung dauerte vom 2. Dezember 2025 bis 9. Januar 2026. Die Bevölkerung konnte online oder analog Rückmeldungen zum Bauvorhaben und zum Sondernutzungsplan einreichen. Die Ergebnisse sind im Mitwirkungsbericht dokumentiert. Die Mitwirkung ist von der öffentlichen Auflage des Sondernutzungsplans zu unterscheiden.

Aktualisierung September 2026: Der Sondernutzungsplan wurde nach der Vorprüfung durch Stadt und Kanton überarbeitet und zur Verfahrenseinleitung eingereicht. Dabei wurden auch die Ergebnisse der Mitwirkung berücksichtigt. Unter anderem wurden Erschliessung, Parkierung und Freiraumgestaltung präzisiert. Für den Baustellenverkehr wurde ein Einbahnregime über die Brauerstrasse und den Straussenhausweg als Bestvariante entwickelt; die verbindliche Regelung erfolgt im Baubewilligungsverfahren. Über die nächsten Verfahrensschritte informieren wir laufend.

‍