In Kooperation mit der Stadtplanung St.Gallen wurden alle Bewohner:innen der Quartiere Remishueb 1 und 2 sowie weitere Anstösser:innen zur Mitwirkungsveranstaltung eingeladen. Ziel der Mitwirkungsveranstaltung war es, die Interessen, Bedenken und Inputs der Teilnehmenden abzuholen und die Inhalte des Sonernutzungsplans vorzustellen. Im Wissen, dass insbesondere die Themen Erschliessung und Parkierung von grösster Bedeutung für die Remishueb sind, wurde Stefan Pfiffner, Abteilungsleiter Verkehrsplanung, stv. Bereichsleiter der Stadt St.Gallen als Redner eingeladen. Er konnte aufzeigen, welches zusätzliche Verkehrsaufkommen durch die Remishueb 3 generiert werden wird (rund +2 %). Neben Stefan Pfiffner waren Alexander Weiss, stv. Dienststellenleiter Stadtplanung und Samuel Rudolf, Projektleiter Stadtplanung anwesend, um den Sondernutzungsplan aus Sicht der Stadtverwaltung vorzustellen. Andreas Wismer war als Projektleiter und Ersteller des Sondernutzungsplans für das Büro A vor Ort. Thomas Hasler, geschäftsführender Partner Staufer & Hasler Architekten und Matthias Biedermann, Partner Chaves Biedermann Landschaftsarchitekten gingen auf das Projekt an sich ein. Max Altherr, Präsident REM3 begrüsste die Anwesenden und stand für Fragen zur Verfügung.
Wie angenommen gab es viele Rückmeldungen und Fragen zu den Verkehrsthemen. Das Projekt selbst wurde nicht in Frage gestellt. Die Stadtverwaltung erhielt von den Anwesenden den Auftrag, die Verkehrsproblematik bis zu den Grundstücken der REM3 und GHG (Kinder- und Jugendheim Riederendholz und CP-Schule) zu lösen. Dies nicht nur während dem Betrieb, sondern auch während der Bauzeit. Die REM3 befindet sich seither in Gesprächen mit dem städtischen Tiefbauamt, dem Strasseninspektorat, der Stadtpolizei und der GHG und ist überzeugt, schon bald eine Lösung für das Thema präsentieren zu können.
Während der öffentlichen Auflage des Sondernutzungsplans gibt es die Möglichkeit, online oder analog Rückmeldungen zum Bauvorhaben und dem Planungsinstrument zu geben. Diese Möglichkeit wurde und wird rege genutzt, was den Vorstand der REM3 freut. Nach Ablauf der Auflagefrist wird die Stadtplanung zusammen mit der REM3 einen Mitwirkungsbericht verfassen und auf die Rückmeldungen eingehen. Diesen Bericht werden wir auf dieser Webseite veröffentlichen.
Der nächste Schritt im Sondernutzungsplanverfahren ist eine Überarbeitung und Bereiningung anhand der Rückmeldungen aus der Mitwirkung und Vorprüfung durch Stadt und Kanton. Danach kann er voraussichtlich direkt zur Genehmigung eingereicht werden. Stadt und Kanton prüfen den Sondernutzungsplan daraufhin erneut und er wird abermals öffentlich aufgelegt. Bevor der SNP durch den Kanton genehmigt werden kann, muss das Stadtparlament das Geschäft beschliessen. Auch Rechtsmittel können im Genehmigungsverfahren eröffnet werden (siehe auch Abbildung unten).



