May
2024
Genossenschaft

Darlehen der Stadt St. Gallen

Am 21. Mai 2024 trifft das Stadtparlament St. Gallen einen wegweisenden Entscheid zugunsten der WBG REM3: Ja zu einem Darlehen über 1 Mio Franken für die Finanzierung der Architektur- und Planungsleistungen bis zur Baueingabe.

Foto Abstimmung Stadtparlament

Gut ein Jahr nach der Abstimmung zum Baurechtsvertrag Remishueb 3 stimmt das Stadtparlament St. Gallen über ein Darlehen zur Teilfinanzierung der Architektur- und Planungsleistungen zugunsten der WBG REM3 ab. Gestützt auf das «Reglement zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» soll sich die Stadt St. Gallen mit einem Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 1'000'000.- an den Planungskosten bis zur Baueingabe beteiligen. Das Parlament heisst die Vorlage mit 55 Für- und keiner Gegenstimme gut. Sieben Mitglieder des Parlaments enthalten sich.

Bis zur Baueingabe fallen Planungskosten in der Höhe von rund Fr. 1'600'000.- an. Da die Kredite von Banken erst nach der Baubewilligung gesprochen werden, stellen die Kosten bis zur Baueingabe die grösste finanzielle Hürde für junge Genossenschaften dar. Mit Anteilscheinen und Darlehen muss diese Zeit finanziell überbrückt werden. Dass die Stadt St.Gallen für diese Zeit ein zinsfreies (!) Darlehen in dieser Höhe zur Verfügung stellt, ist bemerkenswert. Per 1. Januar 2029 zahlt die WBG REM3 einen Zins entsprechend dem Referenzzinssatz des Bundes plus 0.5 % (aktuell wären dies 2.25 %) auf das Darlehen. Spätestens nach Bauvollendung wird es mit halbjährlichen Raten à Fr. 25'000.- amortisiert.  

Von links bis rechts stehen alle Fraktionen geschlossen hinter dem Projekt, der REM3 und dem Darlehen. Auch die zuständige Geschäftsprüfungskommission hat die Vorlage ohne Gegenstimme dem Stadtparlament zur Abstimmung weitergereicht. Gewürdigt werden insbesondere das vorbildliche Bauvorhaben der Genossenschaft, der Einklang mit der Liegenschaften- und Wohnraumstrategie sowie die Wiederbelebung des 12-Millionenkredits. Die einzige Kritik – welche auch zur Stimmenthaltung der SVP geführt hat – zielt auf den Zeitpunkt der Vorlage ab. So hätte das Darlehen, zusammen mit dem Baurechtsvertrag, bereits vor einem Jahr zur Abstimmung gebracht werden können.

Der positive Entscheid des Parlaments ist ein Highlight der bisherigen Kooperation zwischen Stadt und REM3. Dank des durch die Stadtverwaltung durchgeführten Workshops zum 12-Millionenkredit wurde die REM3 auf diese städtische Finanzierungsunterstützung für gemeinnützige Wohnbauträger:innen aufmerksam. In enger Zusammenarbeit mit der Dienststellenleiterin Liegenschaften Yvonne Bischof konnte für das Neubauprojekt Remishueb 3 der Antrag für das Darlehen eingereicht werden. Stadtintern musste daraufhin geklärt werden, ob der Antrag den Anforderungen des «Reglements zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus» entspricht. Das tut es. Unter der Leitung von Stadtrat Markus Buschor (Direktion Bau und Planung) wurde der wegweisende Entscheid getroffen, dieses zunächst zinslose und ab 2029 verzinste Darlehen dem Stadtrat und in der Folge dem Stadtparlament zur Behandlung zu unterbreiten.

Dieser Entscheid ist nicht nur für die Wohnbaugenossenschaft REM3 von grosser Bedeutung. Die Weichen wurden gestellt für hoffentlich viele weitere genossenschaftliche Bauprojekte in der Stadt St. Gallen.